Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,25529
VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066 (https://dejure.org/1991,25529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.1991 - 21 B 90.1066 (https://dejure.org/1991,25529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 1991 - 21 B 90.1066 (https://dejure.org/1991,25529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,25529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der Maßnahmen auch i.R.d. Strafverfolgung; Zulässigkeit der Identtitätsfeststellung bei hinreichender Wahrscheinlichkeit der Zugehörigkeit zu der Terrorgruppe "Rote Armee Fraktion/RAF"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
    Da sich diese Verwaltungsakte bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO erledigt haben, bedurfte es vor der Klageerhebung nicht der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (BVerwGE 26, 161 [BVerwG 09.02.1967 - BVerwG I C 49.64] ; anderer Auffassung Kopp, a.a.O., Rdnr. 47 zu § 113 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung und Literatur).
  • BVerwG, 31.01.1967 - I C 98.64
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
    Die Kläger haben zwar insoweit geltend gemacht, daß es sich bei diesem Aufzug um eine nicht anmeldepflichtige Spontandemonstration, einer aus aktuellem Anlaß sich augenblicklich bildenden, unter dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG stehenden Versammlung (BVerwGE 26, 135/138 [BVerwG 31.01.1967 - BVerwG I C 98.64] ; Dietel/Gintzel, Kommentar zum Versammlungsrecht, § 1 Rd. Nr. 23 und § 14 Rd. Nrn. 18 ff.) gehandelt habe.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Feststellungsinteresse bei einem Verwaltungsakt mit diskriminierender Wirkung dann zu bejahen, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an seiner Rehabilitierung hat, weil er noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts durch die in Frage stehende Maßnahme objektiv in seinem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt ist (BVerwGE 46, 283 [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70] ; 49, 39; 53, 138; 61, 164).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
    Die neben dem besonderen Feststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO notwendige Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO ergibt sich für die Kläger aus der bei Unterstellung ihres Klagevorbringens als wahr nicht auszuschließenden Möglichkeit, daß die mit der gewaltsamen Feststellung ihrer Identität verbundenen Eingriffe in ihre persönliche Freiheit, die durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützt ist, und in ihr verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich ihrer persönlichen Daten ( Art. 2 Abs. 1 , Art. 1 Abs. 1 GG ; BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 in DÖV 1984, 156) rechtswidrig waren.
  • BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Feststellungsinteresse bei einem Verwaltungsakt mit diskriminierender Wirkung dann zu bejahen, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an seiner Rehabilitierung hat, weil er noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts durch die in Frage stehende Maßnahme objektiv in seinem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt ist (BVerwGE 46, 283 [BVerwG 17.07.1974 - I WB 124/70] ; 49, 39; 53, 138; 61, 164).
  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
    Zugleich ist zur Klarstellung auszusprechen, daß insoweit das mit der Berufung angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. Januar 1990 in Ziffer II unwirksam geworden ist ( § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO ; BVerwGE 13, 174/175 [BVerwG 13.11.1961 - BVerwG III C 137.61] ; VRspr. 27, 291/292).
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
    Da diese Maßnahmen der Polizei auch der vorbeugenden (präventiven) Gefahrenabwehr dienten, entscheidet sich die Rechtswegfrage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 47, 255 [BVerwG 03.12.1974 - BVerwG I C 11.73] ; 66, 192; BayVGH, Beschluß vom 14. Januar 1986, BayVBl 1986, 337) danach, auf welcher der beiden möglichen Intentionen das Schwergewicht des polizeilichen Handelns lag.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
    Da diese Maßnahmen der Polizei auch der vorbeugenden (präventiven) Gefahrenabwehr dienten, entscheidet sich die Rechtswegfrage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 47, 255 [BVerwG 03.12.1974 - BVerwG I C 11.73] ; 66, 192; BayVGH, Beschluß vom 14. Januar 1986, BayVBl 1986, 337) danach, auf welcher der beiden möglichen Intentionen das Schwergewicht des polizeilichen Handelns lag.
  • BGH, 14.07.1989 - 3 StR 197/89

    Rüge gegen die Ausführung einer Räumungsverfügung wegen des Werbens für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
    Dieses Urteil wurde hinsichtlich der Angeklagten Sxxx rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof am 14. Juli 1989 die von ihr eingelegte Revision als unbegründet verworfen hatte (Az. 3 StR 197/89).
  • VG Koblenz, 28.02.2012 - 5 K 1026/11

    Identitätsfeststellung eines Zugreisenden

    Ob der Kläger daneben auch ein Rehabilitationsinteresse geltend machen kann, vermag damit dahinzustehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 2. Dezember 1991 - 21 B 90.1066 -, BayVBl. 1993, 429).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit ihr ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 12.07.2010 - 1 S 349/10 - a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.08.1990 - 1 B 94.90 - NVwZ 1991, 270; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 142 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVBl 1993, 429).

    Der potentielle Störer wird durch die Feststellung seiner Personalien aus der Anonymität gerissen und weiß, dass er fortan für jede weitere ihm zuzurechnende Störung verantwortlich gemacht werden kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 02.12.1991 - 21 B 90.1066 - BayVBl 1993, 429).

  • VG Koblenz, 21.08.2013 - 5 K 832/12

    Bundespolizei durfte Platzverweis zwangsweise durchsetzen

    Aus dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 8. März 2013 zum Parallelverfahren (7 D 10120/13.OVG) zitierten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Dezember 1991 (21 B 90.1066, juris) ergibt sich nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht